Die Angebote richten sich an Selbstzahlende.

 

Eine Kostenübernahme durch Jugendamt oder Krankenkasse ist nicht möglich, da es sich nicht um therapeutische Leistungen handelt.
In einigen Fällen kann eine Übernahme der Kosten durch Arbeitgeber oder andere Dritte erfolgen. Rechnungen werden entsprechend ausgestellt.

Nach einem kostenlosen Erstkontakt werden die Preise mitgeteilt/ vereinbart.